Arbeitnehmerüberlassung
bezeichnet ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitunternehmen und Einsatzbetrieb mit Grundlagen nach deutschem Recht. Die sogenannte Zeitarbeitsfirma stellt den Zeitarbeitnehmer mit den üblichen Arbeitnehmerrechten ein. Die Arbeitsleistung erbringt der Zeitarbeitnehmer allerdings nicht im Zeitarbeitunternehmen, sondern wird an ein anderes Unternehmen (Einsatzbetrieb) von diesem ausgeliehen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Weisungsbefugnis liegt dann beim Zeitarbeitsunternehmen. Vorteil für den Einsatzbetrieb: Bei Nachfragespitzen für bestimmte Dienstleistungen müssen keine Arbeitskräfte gesucht oder eingestellt werden. Sollte die Nachfrage nachlassen kann auf diese Arbeitskräfte ohne Entlassungen verzichtet werden, da das Einsatzunternehmen keine vertragliche Bindung zum Leiharbeitnehmer hat. Durch die Arbeitsüberlassung spart sich das entleihende Unternehmen Kosten für Personalsuche, Lohnabrechnung und Personalhandling.
Arbeitsüberlassung ist im Zeitalter der Globalisierung ein entscheidender Beitrag für bewegliche Unternehmen. Für Zeitarbeitnehmer bietet sie die Chance verschiedene Unternehmen und Tätigkeiten kennen zu lernen, ohne den Arbeitgeber zu wechseln, Zeitarbeit bietet auch dauerhafte Arbeitsplätze und sehr viele Einsatzunternehmen sind daran interessiert, qualifizierte Arbeitskräfte an sich zu binden.
Zwischenzeitlich sind Arbeitnehmerüberlassungen mit Zeitarbeitskräften in allen Branchen vertreten.




