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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist Ausgangspunkt des Arbeitsrechts. Durch einen Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis rechtsgültig. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird nach gültigem Recht geregelt. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Er kann mündlich abgeschlossen werden, wobei die schriftliche Form hilft Beweisschwierigkeiten vorzubeugen. Bestimmungen die im BGB festgehalten sind geben dem Arbeitsvertrag den Rahmen für die Vertragsgestaltung. Diese gesetzlichen Regelungen liegen aber weit unter den betrieblich üblichen Bedingungen, die tariflich geregelt sind. Der Vertrag regelt die Arbeitszeit, die Höhe des Entgeltes, Urlaub Ort der Arbeit, er kann befristet und unbefristet ausgestellt werden. Zeitarbeitnehmer erhalten bei der Firma Lang einen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten von beiden Seiten. Die Entleihung an eine Entleihfirma ist eine Maklertätigkeit.