Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat Aufgaben die Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Beratung der Arbeitgeber, Förderung von Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und berufliche Eingliederung Behinderter beinhaltet. Ebenso sind Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Entgeltersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld Aufgaben der Bundesagentur. Übertragen sind der Bundesagentur für Arbeit auch Ordnungsaufgaben wie Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und des Schwerbehindertengesetzes. Sie ist als Familienkasse für das Kindergeld zuständig.
Als Akteur auf dem Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur eingebettet in europäische und internationale Zusammenhänge. Sie ist am Arbeitsmarkt der größte Dienstleister und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bundesagentur für Arbeit wird durch einen Vorstand vertreten und das zentrale Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Sie ist gegliedert in die Zentrale, die Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen.
Unter anderem erteilt die Bundesagentur bzw. die Regionaldirektion Personalservice-Agenturen oder Zeitarbeitsunternehmen die Erlaubnis tätig zu werden.




