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E

Eckpunkte der Tarifverträge
Die Tarifverträge, die der Bundesverband für Zeitarbeit mit dem DGB ausgehandelt hat, beinhalten wesentliche Eckpunkt wie z.B. die Arbeitszeit.
Eingruppierung
Die Eingruppierung für Zeitarbeiter wird vom Manteltarifvertrag für Zeitarbeit geregelt.
Erfahrung bei der Anwendung des AÜG
Der Deutsche Bundestag hat nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung die Bundesregierung aufgefordert, alle 4 Jahre über die Erfahrung bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu berichten.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.