Eckpunkte der Tarifverträge
Die Tarifverträge, die der Bundesverband für Zeitarbeit mit dem DGB ausgehandelt hat bieten sehr viel Flexibilität. Ein Eckpunkt der Tarifverträge ist die Arbeitszeit. Zeitarbeitnehmer die in einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind haben in der Regel eine Arbeitszeit von 151 Stunden pro Monat. Ist der Mitarbeiter dauerhaft in dem Betrieb kann die Arbeitszeit bis zu 173 Stunden im Monat erhöht werden. Dieses richtet sich nach der tatsächlichen Dauer im Einsatzbetrieb, aber in jedem Fall nach den Bedürfnissen des Einsatzunternehmens. Das Wesentliche des Manteltarifvertrages ist das Arbeitszeitkonto. Die Einsatzplanung wird flexibel und der Arbeitseinsatz kann optimal an die Bedürfnisse des Einsatzbetriebes angepasst werden. Das Arbeitszeitkonto hat ein Volumen von 2380 Stunden im Jahr pro Mitarbeiter. Das Arbeitszeitkonto bietet Sicherung der Beschäftigung und vermeidet Entlassungen.




