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Eingruppierung

Für Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes für Zeitarbeit regelt der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit, der mit dem DGB abgeschlossen wurde die Eingruppierung der Zeitarbeiter.
Der Arbeitslohn für die Stunde liegt zwischen 7,02 € und 15,89 €. Der Bundesverband für Zeitarbeit hat in seinem Entgelttarifvertrag eine Produktivzulage vorgesehen. In anderen Branchentarifverträgen sind beschäftigungsbezogene Zulagen üblich. Ist ein Zeitarbeitnehmer längerfristig bei der Firma Lang tätig kann, er eine einsatzbezogene Zulage erhalten, die nach Beendigung des Zeitarbeitsverhältnisses entfällt. Damit soll die Motivation und Produktivität der Zeitarbeiter erhöht und somit die Qualität der Zeitarbeit gesichert werden. Dadurch, dass es getrennte Tarifverträge über die Arbeitszeit und das Entgelt gibt ist sichergestellt, dass der Zeitarbeitnehmer ein kontinuierliches Einkommen erhält.