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Erfahrung bei der Anwendung des AÜG

Der Deutsche Bundestag hat nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung die Bundesregierung aufgefordert, alle 4 Jahre über die Erfahrung bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu berichten. Die Bundesregierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat in den Jahren 1984 (Bundesdrucksache 11/1934), 1988 (Bundesdrucksache 11/2639), 1992 (Bundesdrucksache 12/3180), 1996 (Bundesdrucksache 13/5498) und 2000 (Bundesdrucksache 14/4220) veröffentlicht.
Auf Grund der Veränderung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde beschlossen, dass durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht mehr im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit berichtet wird, sondern zwei unabhängige Berichte gegeben werden. Der Bericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beruht auf Beiträgen der Bundesländer und Berichten verschiedener am Arbeitsmarkt wichtiger Verbände.
Der 10. Bericht über die Anwendung des AÜG ist auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.