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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt. Sie ist zunächst befristet auf ein Jahr und kostet als Ersterlaubnis zurzeit 750,00 €. Drei Mal wird die Erlaubnis für je ein Jahr erteilt, danach besteht die Möglichkeit auf eine unbefristete Erlaubnis, Kosten derzeit 2000,00 €. Immer ein Quartal vor Ablauf der Frist muss der neue Antrag gestellt werden. Geht das Zeitarbeitsunternehmen an eine andere Person über, erlischt die Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung, da diese an die Person gebunden ist. Der Zeitarbeitsunternehmer muss eine Sicherheitsleistung von 2000,00 € pro Zeitarbeitnehmer leisten, mindestens jedoch 10.000,00 € pro Unternehmen. Etliche Formulare sind auszufüllen:

  • Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (die bei der Bundesagentur eingereicht werden muss).
  • eine Bescheinigung der Krankenkasse, bei der der Zeitarbeitnehmer versichert werden soll.
  • eine Einverständniserklärung für das Finanzamt, mit dem sich der Antragsteller bereit erklärt, dass die Bundesagentur für Arbeit Auskünfte über den Erlaubnisinhaber einholt.

Diese Formulare sind bei der Bundesagentur für Arbeit als PDF-Datei herunterzuladen.

Die Firma Lang ist bereits seit dem Jahr 2002 im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.