Personal-Service-Agenturen (PSA)
Personal-Service-Agenturen sind eine weitere Möglichkeit die Einbeziehung Dritter in die Vermittlungsaufgaben der Agenturen für Arbeit. Durch Arbeitnehmerüberlassung sollen Menschen mit individuellen Vermittlungshemmungen in den Arbeitsprozess integriert werden. Die Personal-Service-Agenturen erhalten von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen Arbeitslosen und den Personal-Service-Agenturen wird ein Arbeitsvertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen. Das Entgelt und die Arbeitsbedingungen orientieren sich nach einem Tarifvertrag für Arbeitnehmerüberlassung, der Auf die Zeit der Überlassung Anwendung findet. Personal-Service-Agenturen verleihen diese Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber. Aus der Förderung der Bundesagentur für Arbeit und den Entleihgebühren finanzieren sich die PSA. Für die arbeitsmarktlichen Integrationsbemühungen werden die verleihfreien Zeiten für Qualifizierungen genutzt.




