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Praxis der Zeitarbeit

Es gibt unterschiedliche Formen was Zeitarbeit (Leiharbeit) sein kann. Zunächst kommt ein Vertrag zwischen Zeitunternehmen und Zeitarbeiter mit einer Probezeit von 6 Monaten zustande. Lohnfortzahlung wird in Zeiten ohne Auftrag von der Verleihfirma übernommen. Hat der Zeitarbeitnehmer die Möglichkeit in einem Entleihunternehmen eine Festanstellung zu bekommen, so wird dies durch Vermittlungsgebühren oder Provision an das Zeitarbeitsunternehmen erschwert. In der Praxis gehen die Kosten für Unterkunft am Arbeitsort oder Verwendung des eigenen Fahrzeugs zu Lasten des Zeitarbeiters. Diese Punkte sind nicht geregelt. Im AÜG ist festgelegt, dass die Zeitarbeitsfirmen keinerlei Haftung für die Qualität der Arbeit des Zeitarbeitnehmers übernehmen, dadurch können für den Arbeitnehmer in der Regel Nachteile entstehen, z. B. geringerer Lohn, ungeregelte Arbeitszeiten usw. In der Praxis der Zeitarbeit zeigt sich, dass der sogenannte Leiharbeiter sich das Zeitarbeitsunternehmen sehr genau ansehen sollte. Ist die Firma Mitglied im Bundesverband für Zeitarbeit, so sind durch die Tarifverträge die dort mit dem DGB geschlossen wurden eine gewisse Sicherheit.