Rechtliche Entwicklung der Zeitarbeit
Auf Grund europäischer und nationaler politischer Vorgaben wurde das Recht auf Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickelt. Grund hierfür waren die Diskussionen über Richtlinien für Zeitarbeit und auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Bislang konnte beim europäischen Parlament keine Einigung erzielt werden, was nicht am fehlenden Einigungswillen scheitert, sondern an den erheblichen Unterschieden der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Zeitarbeit in den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten. Durch die Erweitung der EU zu Beginn 2006 entstanden weitere Schwierigkeiten eine Richtlinie zu erstellen. Bis dato ist noch keine rechtliche Entwicklung der Zeitarbeit für Europa zustande gekommen. Die Mitgliedsstaaten bemühen sich, eine für alle Beteiligten flexible Richtlinie zu erlassen, dass unterschiedliche Arbeitsmarktkonzepte der einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden können. Die Bundesregierung ist nach wie vor bemüht eine Einigung auf europäischer Ebene zu erzielen.




