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Zeitarbeitsfirmen

Zeitarbeitsfirmen überlassen Leiharbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) an eine Kundenfirma. Grundlage für diese Firmen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Aufsicht führende Behörde (Landesarbeitsamt) erteilt zunächst eine zeitlich begrenzte Erlaubnis und wird durch diese auf Einhaltung der Vorschriften halbjährlich überprüft. Pro eingesetztem Zeitarbeiter wird eine Sicherheitsleistung von 2.000 € erhoben.

Eine Zeitarbeitsfirma kann einen Leiharbeiter unbegrenzt lange an ein Unternehmen ausleihen. Die Zeitarbeitsfirmen sind verantwortlich, dass die Qualifikation den Anforderungen des Ausleihbetriebes entspricht. Die Zeitarbeitsfirma schließt mit dem Zeitarbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag. Er ist in der Regel unbefristet und garantiert auch Mutterschutz und Lohnfortzahlung, da der Zeitarbeitnehmer bei dem Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist. Seriöse Zeitarbeitsunternehmen sind im Bundesverband für Zeitarbeit Mitglied.